AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN AUFNAHMEVETRAG

 

Hotel Amira, Schnieglinger Str. 321, 90427 Nürnberg

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB – Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Abschluss des Gastaufnahmevertrages Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind die Leistungen und Tarife freibleibend.
Der Gastaufnahmevertrag ( Beherbergungsvertrag ) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Bei Hotelübernachtung ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer zugesagt, oder falls aus Zeitgründen die Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

Reservierungen werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die auf Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 12:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Abtretung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise das Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,höchstens jedoch um 10 %, anheben.
  3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  4. Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung – Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen – sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Das Hotel ist berechtigt, ohne Begründung jede Reservierung oder andere Leistung, die aus- oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im voraus abhängig zu machen, und zwar in form von Auszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

Stornierung, Stornogebühren
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes bzw. Nichtinanspruchnahme der vom Hotel angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht abgenommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel berechnet:

  • bei Stornierungen im Zeitraum von der Buchungtag bis 15. Kalendertag vor dem vereinbarten Reservierungstermin werden 0 % der bestellten Leistungen berechnet
  • bei Stornierungen im Zeitraum von 14. Kalendertag bis zum vereinbarten Reservierungstermin werden 80 % der bestellten Leistungen berechnet

Die Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei sich die Stornogebühren auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden
    - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
    - ein Verstoß gegen Absatz 2 vorliegt
  4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Haftung des Kunden

  1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels.
  2. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordentliche Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

Haftung des Hotels

  1. Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701-703 des BGB.
    Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel, dessen gesetzlichen Vertretern oder Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3025,00 € sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu 755,00 €. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  5. Schadensersatzansprüche für Weckaufträge, außer wegen grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
  6. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, und auf Wunsch gegen Entgeld, die Nachsendung von Post- und Warensendungen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Hotel haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Bestimmung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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